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Take the opportunity to benefit directly from your recommendations.
“It is important to me to support our customers at every stage of the housing procurement process and to offer them a comprehensive service that is not only personal, but also characterized by professionalism and the highest quality.
We would like to continuously expand our service and enable you to participate in our exclusive partner program.
If you know of a property for sale in Munich, the greater Munich area, Tegernsee and Oberland, we offer you generous commissions upon successful brokerage."
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Welche Objekte suchen wir?
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnungen und Wohn-Grundstücke.
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Wer kann uns einen Tipp geben?
Jede Person, der eine Immobilie bekannt ist, die verkauft werden soll. Das können auch Objekte im Bekannten- oder Familienkreis sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie der Person, der Sie uns als Verkaufsmakler empfehlen, offenlegen müssen, dass Sie für die Empfehlung im Erfolgsfalle eine Tipp-Provision erhalten.Für eigene Objekte der tippgebenden Person oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten kann leider keine Tipp-Provision gewährt werden.
Wichtig: Die Tippgeberprovision muss explizit vor Unterschrift des Makler-Allein-Auftrages bestätigt werden, nachträglich ist dies nicht möglich. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden
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Wann gibt es eine Provision für den Tipp?
Wir bezahlen Ihnen eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision, wenn uns das von Ihnen gemeldete Objekt bislang noch nicht bekannt war, wir die Immobilie erfolgreich zum Verkauf vermitteln konnten und unsere Gesamt-Nettoprovision von den Kaufvertragsparteien bezahlt wurde.
Auch wenn sich eine verkaufsbereite Person auf Ihre Empfehlung hin an uns wendet und wir deren Verkaufsobjekt erfolgreich vermitteln, erhalten Sie eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision. -
Wie läuft das Prozedere ab?
Sobald wir Ihren Tipp erhalten haben, prüfen wir, ob wir das Objekt bereits kennen. Wenn uns das Objekt bislang unbekannt war, bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihnen im Fall der erfolgreichen Verkaufsvermittlung eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision bezahlen.
Sodann treten wir mit dem Eigentümer in Kontakt und bemühen uns um einen Verkaufsauftrag. Wenn wir den Aufrag erhalten haben, können wir den Vertrieb beginnen.Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags bezahlen die Kaufvertragsparteien unsere Gesamtnettoprovision. Danach überweisen wir Ihnen die Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision.
Beispiel 1:
Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 300.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 12.000,- EUR. Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 12.000,- EUR, also 1.500,- EUR.
Sie müssen diesen Betrag versteuern, da er den jährlichen einmaligen Freibetrag von 256,- EUR erreicht und übersteigt.
Beispiel 2:
Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 750.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 30.000,- EUR. Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 30.000,- EUR, also 3.750,- EUR.